Photos: Klaus-Uwe Gerhardt
Wie? Stromproduktion mit Sonnenenergie geschieht mit Photovoltaikpanels. Der Strom wird normalerweise ins Netz eingespeist, da er nicht leicht gespeichert werden kann und so somit immer gerade da eingesetzt werden kann, wo Strom verbraucht wird. Bei Photovoltaikpanels unterscheidet man zwischen ins Dach integrierten Anlagen, wo die Photovoltaikanlagen auch gleich die Fläche sind, welche das Haus vor Regen schützt, und angebauten Anlagen, wo die Panels auf das normale Dach montiert werden. Mehr Infos bei Swissolar
Solardachkampagne auf Schulhäusern Solarküste.ch setzt sich dafür ein, dass auf jedem Schulhaus an der Solarküste eine Photovoltaikanlage gebaut wird. Eine solche Anlage ist zum Beispiel von der Gemeinde in Zollikon bereits geplant. Sie können sich ebenfalls dafür einsetzen, dass auch in Ihrer Gemeinde auf dem Schulhaus eine Photovoltaikanlage durch die Gemeinde finanziert und gebaut wird.
Kosten? Eine Photovoltaikanlage von der Grösse von 30 m2 kostet etwa CHF 30'000.-. Die maximale Leistung einer solchen Anlage beträgt etwa 3 kW, und pro Jahr können damit ungefähr 3000 kWh Strom produziert werden, was etwa dem Verbrauch eines 3-Personen-Haushalts entspricht. Der optimale Neigungswinkel fpr Photovoltaikanlagen beträgt etwa 30°, und die Ausrichtung ist am besten gegen Süden. Ausrichtungen nach Ost oder West, oder senkrechte oder horizontale Neigungswinkel liefern noch etwa 70% des Stroms pro m2 im Vergleich zu idealer Neigung/Ausrichtung. Die Lebensdauer einer Photovoltaikanlage beträgt 25 Jahre oder mehr. Werden die Investitionskosten für die Anlage durch einen Bankkredit finanziert, der mit Zins über 25 Jahre hinweg zurückbezahlt wird, liegen die Stromproduktionskosten damit insgesamt bei etwa 70 bis 90 Rappen pro kWh.
Was ist mit der neuen kostendeckenden Einspeisevergütung? Die neue Energieverordnung vom Bund sieht vor, dass Strom aus Photovoltaikanlagen vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen kostendeckend vergütet wird, d.h. mit etwa 70 bis 90 Rappen pro kWh. Leider hat der Gesetzgeber, im Unterschied etwa zu Deutschland, eine tiefe schweizweite Limite eingeführt, bis zu der diese Vergütung für Solarstrom zur Verfügung steht. Die entsprechende Limite ist bereits erreicht. Es bestehen jedoch Bemühungen, auf schweizerischer Ebene diese Limite an- oder aufzuheben (siehe z.B. Petition der Solargenossenschaft Küsnacht). Es könnte zudem auch sein, dass auf kantonaler Ebene oder auf Gemeindeebene eine analoge Vergütung festgelegt wird, zum Beispiel finanziert durch eine Abgabe auf dem Stromverbrauch im Kanton oder in der Gemeinde. (vgl. das von Rudolf Rechsteiner vorgeschlagene Modell für den Kanton Bern.
Finanzierung heute? Bei den heutigen politischen Rahmenbedingungen bestehen für Photovoltaikanlagen folgende Finanzierungsmöglichkeiten für private Anlagen:
Bewilligung: Für Anlagen bis 35 m2 ist im Kanton Zürich keine Bwilligung notwendig, ausser in Schutz- und Kernzonen sowie an Kulturobjekten. Laut dem neuen Artikel 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes gilt: "In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassedenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden."