Jetzt für Sonnentage planen
Solarwärme nutzen
Wie? Um die Solarwärme zu nutzen, benötigen Sie Sonnenkollektoren auf dem Dach,
an der Fassade oder vor Ihrem Haus. Sonnenstrahlen heizen darin eine Flüssigkeit auf.
Diese zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf und gibt ihre Wärme an das
Warmwasser ab, das wir im Haus brauchen. Varianten:
- Die einfachste Variante zur Nutzung der solaren Wärme ist, mit Sonnenkollektoren
einen Teil des Wassers aufzuheizen, das wir fürs Duschen, Baden und Waschen brauchen. Mit
Sonnenkollektoren von etwa 4 m2 lässt sich etwa 2/3 des Warmwasserbedarfs
eines Vierpersonenhaushalts bereitstellen.
- Darüber hinaus können zusätzliche Sonnenkollektoren zur Heizungsunterstützung im Frühling und Herbst
eingesetzt werden. Sonnenkollektoren werden am besten mit einer Wärmepumpe oder mit einer Holzheizung kombiniert,
damit die Heizung vollständig CO2-frei ist.
- Mit einem Warmwassertank, wie er zum Beispiel vom Solarunternehmen
Jenni vertrieben wird, lässt sich überschüssige Sonnenenergie im Sommer bis weit
in den Winter hinein speichern. Dadurch kann mit Solarenergie ein noch grösserer Teil
des Warmwasser- und Heizungsbedarfs gedeckt werden.
Weitere nützliche Informationen zum Thema Solarwärme finden Sie unter anderem im Buch Solar-Wissen, Handbuch für die Solar-Praxis des Solaranlagenherstellers
Hoval, von Feldmeilen, hier an der Solarküste.
Kosten? Eine Anlage zur Nutzung der Solarwärme
mit 4 m2 zur Warmwasserproduktion kostet etwa CHF 12'000, wobei die
Kosten je nach Haus variieren. Dafür spart man Strom oder Öl, das man sonst dafür
brauchen würde, und damit auch Geld bei den jährlichen Kosten.
Die Kosten werden zudem gesenkt durch Unterstützungsbeiträge
und Steuervegünstigungen.
Finanzierung?
- Die EKZ unterstützen thermische Anlagen mit bis zu 35 m2 Kollektorfläche für
Brauchwarmwassererwärmung oder Heizungsunterstützung. Die Beiträge sind ähnlich denen vom Kanton für Anlagen
über 35 m2.
- Der Kanton (AWEL) unterstützt "neue thermische Solaranlagen mit mehr als 35 m2 Kollektorfläche für
Brauchwarmwassererwärmung oder Heizungsunterstützung. Bei
Neubauten erfolgt eine Unterstützung nur, soweit der Beitrag der
Solaranlage für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht
erforderlich ist. Die Beitragsbemessung erfolgt aufgrund der
Kollektorfläche (Aperturfläche). Grundbeitrag pro Anlage Fr. 1200 plus flächenabhängiger Beitrag:
150 Fr./m2 bis 100 m2 Absorberfläche, 120 Fr./m2 für Absorberflächen über 100 m2" (Förderprogramm Energie)
Bei einer Minergie-Sanierung zahlt der Kanton für die ersten 500 m2 zudem 40 Fr. pro m2, für weitere Flächen
nehmen die Beiträge stufenweise ab bis 10 Fr. pro m2. Falls zusätzlich Beiträge durch Klimarappen erfolgen, dann
werden die Beiträge des Kantons für die Minergie-Sanierung halbiert.
- Abklären, ob es spezielle Unterstützungsbeiträge für Solarwärme in der Gemeinde gibt. Bei
folgenden Gemeinden an der Solarküste ist dies zumindeset der Fall:
- Küsnacht:
"Die Gemeinde fördert den Bau von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung
und Heizungsunterstützung. Beiträge werden ausgerichtet für Anlagen, die ausschliesslich
Wohn-, Gewerbe- und Büroflächen dienen. Die Anlagen müssen von Installateuren montiert werden, die in der
Liste "Solarprofis" des Verbandes Swisssolar aufgeführt sind. Die Kollektoren müssen die Norm EN 12'975-1/-2 erfüllen.
Bei solarer Warmwasseraufbereitung übernimmt die Gemeinde die
Investitionskosten wie folgt:
- a) Einfamilienhaus (max. 6 m2 Kollektorenfläche):
pauschal Fr. 1'500.– pro Anlage
- b) Zweifamilienhaus (max. 10 m2 Kollektorenfläche):
pauschal Fr. 2'000.– pro Anlage
- c) Bei Mehrfamilienhäusern und Anlagen mit Vakuumröhrenkollektoren
werden 10% der Investitionskosten übernommen.
Anlagen mit solarer Unterstützung der Heizung werden zusätzlich
mit pauschal Fr. 1'500.– pro Anlage unterstützt.
Beitrag Solaranlagen" (§9 und §10 des Förderreglements Energiestadt Küsnacht)
- Meilen: "Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen wird aus dem Ökologiefonds unterstützt,
soweit die vorgelegte Alternative nicht erneuerbare Energien einspart. Darunter fallen
beispielsweise die Erstellung oder der Ausbau von: a. Solarthermischen Anlagen ... Die Förderung von Energiegewinnungsanlagen kann von der Verwirklichung zumutbarer
Massnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs (wie z. B. Gebäude-Wärmedämmung)
abhängig gemacht werden. ... Die Höhe der Beiträge aus dem Ökologiefonds richtet sich nach der Art des Vorhabens und
der zur Verfügung stehenden Fondsmittel. Die Ermittlung der Beiträge stützt sich auf
nachvollziehbare Berechnungen. In der Regel belaufen sich die Beiträge auf max 10% der
relevanten Projektkosten (min. Fr. 20'000.--, max. Fr. 200'000.--). Bei Vorliegen besonderer
Umstände können die Beiträge erhöht oder gekürzt werden. Die Beiträge aus diesem Fonds sind mit Beiträgen von Dritten kumulierbar. Im Beitragsgesuch
sind Leistungen Dritter offen zu legen." (Art. 6 und 9 Reglement für den Ökologiefonds der
Energie und Wasser Meilen AG)
- Herrliberg: Förderprogramm laut Energiekommission:
Sonnenkollektoren für Warmwasseraufbereitung/Heizunterstützung werden mit Grundbeitrag von Fr. 600 pro Anlage (nur 1 x pro Gebäude) sowie Fr. 75 pro m2 Kollektorfläche (auch bei mehreren
Anlagen je Gebäude) unterstützt.
- Erlenbach:
Sonnenkollektoren für Warmwasseraufbereitung/Heizunterstützung werden von der Energie und Wasser Erlenbach AG mit Fr. 300 pro m2 Kollektorfläche unterstützt (gilt nicht für Gebäude, die neu gebaut werden, und ist beschränkt auf max. Fr. 5000.- pro Kunde)
- Uetikon am See: Laut Reglement Energieeffizienz werden Fr. 250 pro m2 Kollektorfläche unterstützt (gilt nicht für Schwimmbadheizungen, max Fr. 5000.-)
- Bei grösseren Projekten kommt eine Unterstützung durch den Klimarappen
in Frage.
- Steuererleichterung: Die Investitionen für die Solaranlage auf einer Liegenschaft können zu 100% von Steuern abgezogen werden, sofern
der Erwerb der Liegenschaft 5 Jahre oder mehr zurückliegt.
- Ueberwälzung auf Netto-Mietpreise: Die Investitionskosten dürfen vollständig
auf die Mieten übertragen werden, dafür müssen die Mieter weniger Nebenkosten bezahlen (Strom oder Oel für Warmwasser/Heizung),
so dass die Bruttomiete etwa gleich bleibt.
- Zinsgünstige Kredite: Umweltdarlehen ZKB:
Für Investitionen in erneuerbare Energien gewährt das Umweltdarlehen der ZKB Zinsvorteile.
Bewilligung: Für Anlagen bis 35 m2 ist im Kanton Zürich keine Bwilligung
notwendig, ausser in Schutz- und Kernzonen sowie an Kulturobjekten. Laut dem neuen Artikel 18a
des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes gilt: "In Bau- und Landwirtschaftszonen sind
sorgfältig in Dach- und Fassedenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen,
sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung beeinträchtigt
werden."