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Photos: Klaus-Uwe Gerhardt

Jetzt für Sonnentage planen

Solarwärme nutzen

Wie? Um die Solarwärme zu nutzen, benötigen Sie Sonnenkollektoren auf dem Dach, an der Fassade oder vor Ihrem Haus. Sonnenstrahlen heizen darin eine Flüssigkeit auf. Diese zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf und gibt ihre Wärme an das Warmwasser ab, das wir im Haus brauchen. Varianten:

  • Die einfachste Variante zur Nutzung der solaren Wärme ist, mit Sonnenkollektoren einen Teil des Wassers aufzuheizen, das wir fürs Duschen, Baden und Waschen brauchen. Mit Sonnenkollektoren von etwa 4 m2 lässt sich etwa 2/3 des Warmwasserbedarfs eines Vierpersonenhaushalts bereitstellen.
  • Darüber hinaus können zusätzliche Sonnenkollektoren zur Heizungsunterstützung im Frühling und Herbst eingesetzt werden. Sonnenkollektoren werden am besten mit einer Wärmepumpe oder mit einer Holzheizung kombiniert, damit die Heizung vollständig CO2-frei ist.
  • Mit einem Warmwassertank, wie er zum Beispiel vom Solarunternehmen Jenni vertrieben wird, lässt sich überschüssige Sonnenenergie im Sommer bis weit in den Winter hinein speichern. Dadurch kann mit Solarenergie ein noch grösserer Teil des Warmwasser- und Heizungsbedarfs gedeckt werden.

Solarhandbuch Weitere nützliche Informationen zum Thema Solarwärme finden Sie unter anderem im Buch Solar-Wissen, Handbuch für die Solar-Praxis des Solaranlagenherstellers Hoval, von Feldmeilen, hier an der Solarküste.

Kosten? Eine Anlage zur Nutzung der Solarwärme mit 4 m2 zur Warmwasserproduktion kostet etwa CHF 12'000, wobei die Kosten je nach Haus variieren. Dafür spart man Strom oder Öl, das man sonst dafür brauchen würde, und damit auch Geld bei den jährlichen Kosten. Die Kosten werden zudem gesenkt durch Unterstützungsbeiträge und Steuervegünstigungen.

Finanzierung?

  • Die EKZ unterstützen thermische Anlagen mit bis zu 35 m2 Kollektorfläche für Brauchwarmwassererwärmung oder Heizungsunterstützung. Die Beiträge sind ähnlich denen vom Kanton für Anlagen über 35 m2.
  • Der Kanton (AWEL) unterstützt "neue thermische Solaranlagen mit mehr als 35 m2 Kollektorfläche für Brauchwarmwassererwärmung oder Heizungsunterstützung. Bei Neubauten erfolgt eine Unterstützung nur, soweit der Beitrag der Solaranlage für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht erforderlich ist. Die Beitragsbemessung erfolgt aufgrund der Kollektorfläche (Aperturfläche). Grundbeitrag pro Anlage Fr. 1200 plus flächenabhängiger Beitrag: 150 Fr./m2 bis 100 m2 Absorberfläche, 120 Fr./m2 für Absorberflächen über 100 m2" (Förderprogramm Energie) Bei einer Minergie-Sanierung zahlt der Kanton für die ersten 500 m2 zudem 40 Fr. pro m2, für weitere Flächen nehmen die Beiträge stufenweise ab bis 10 Fr. pro m2. Falls zusätzlich Beiträge durch Klimarappen erfolgen, dann werden die Beiträge des Kantons für die Minergie-Sanierung halbiert.
  • Abklären, ob es spezielle Unterstützungsbeiträge für Solarwärme in der Gemeinde gibt. Bei folgenden Gemeinden an der Solarküste ist dies zumindeset der Fall:
    • Küsnacht: "Die Gemeinde fördert den Bau von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung. Beiträge werden ausgerichtet für Anlagen, die ausschliesslich Wohn-, Gewerbe- und Büroflächen dienen. Die Anlagen müssen von Installateuren montiert werden, die in der Liste "Solarprofis" des Verbandes Swisssolar aufgeführt sind. Die Kollektoren müssen die Norm EN 12'975-1/-2 erfüllen. Bei solarer Warmwasseraufbereitung übernimmt die Gemeinde die Investitionskosten wie folgt:
      • a) Einfamilienhaus (max. 6 m2 Kollektorenfläche): pauschal Fr. 1'500.– pro Anlage
      • b) Zweifamilienhaus (max. 10 m2 Kollektorenfläche): pauschal Fr. 2'000.– pro Anlage
      • c) Bei Mehrfamilienhäusern und Anlagen mit Vakuumröhrenkollektoren werden 10% der Investitionskosten übernommen.
      Anlagen mit solarer Unterstützung der Heizung werden zusätzlich mit pauschal Fr. 1'500.– pro Anlage unterstützt. Beitrag Solaranlagen" (§9 und §10 des Förderreglements Energiestadt Küsnacht)
    • Meilen: "Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen wird aus dem Ökologiefonds unterstützt, soweit die vorgelegte Alternative nicht erneuerbare Energien einspart. Darunter fallen beispielsweise die Erstellung oder der Ausbau von: a. Solarthermischen Anlagen ... Die Förderung von Energiegewinnungsanlagen kann von der Verwirklichung zumutbarer Massnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs (wie z. B. Gebäude-Wärmedämmung) abhängig gemacht werden. ... Die Höhe der Beiträge aus dem Ökologiefonds richtet sich nach der Art des Vorhabens und der zur Verfügung stehenden Fondsmittel. Die Ermittlung der Beiträge stützt sich auf nachvollziehbare Berechnungen. In der Regel belaufen sich die Beiträge auf max 10% der relevanten Projektkosten (min. Fr. 20'000.--, max. Fr. 200'000.--). Bei Vorliegen besonderer Umstände können die Beiträge erhöht oder gekürzt werden. Die Beiträge aus diesem Fonds sind mit Beiträgen von Dritten kumulierbar. Im Beitragsgesuch sind Leistungen Dritter offen zu legen." (Art. 6 und 9 Reglement für den Ökologiefonds der Energie und Wasser Meilen AG)
    • Herrliberg: Förderprogramm laut Energiekommission: Sonnenkollektoren für Warmwasseraufbereitung/Heizunterstützung werden mit Grundbeitrag von Fr. 600 pro Anlage (nur 1 x pro Gebäude) sowie Fr. 75 pro m2 Kollektorfläche (auch bei mehreren Anlagen je Gebäude) unterstützt.
    • Erlenbach: Sonnenkollektoren für Warmwasseraufbereitung/Heizunterstützung werden von der Energie und Wasser Erlenbach AG mit Fr. 300 pro m2 Kollektorfläche unterstützt (gilt nicht für Gebäude, die neu gebaut werden, und ist beschränkt auf max. Fr. 5000.- pro Kunde)
    • Uetikon am See: Laut Reglement Energieeffizienz werden Fr. 250 pro m2 Kollektorfläche unterstützt (gilt nicht für Schwimmbadheizungen, max Fr. 5000.-)
  • Bei grösseren Projekten kommt eine Unterstützung durch den Klimarappen in Frage.
  • Steuererleichterung: Die Investitionen für die Solaranlage auf einer Liegenschaft können zu 100% von Steuern abgezogen werden, sofern der Erwerb der Liegenschaft 5 Jahre oder mehr zurückliegt.
  • Ueberwälzung auf Netto-Mietpreise: Die Investitionskosten dürfen vollständig auf die Mieten übertragen werden, dafür müssen die Mieter weniger Nebenkosten bezahlen (Strom oder Oel für Warmwasser/Heizung), so dass die Bruttomiete etwa gleich bleibt.
  • Zinsgünstige Kredite: Umweltdarlehen ZKB: Für Investitionen in erneuerbare Energien gewährt das Umweltdarlehen der ZKB Zinsvorteile.

Bewilligung: Für Anlagen bis 35 m2 ist im Kanton Zürich keine Bwilligung notwendig, ausser in Schutz- und Kernzonen sowie an Kulturobjekten. Laut dem neuen Artikel 18a des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes gilt: "In Bau- und Landwirtschaftszonen sind sorgfältig in Dach- und Fassedenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler und nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden."



www.solarküste.ch
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